Vorfinanzierung der Vorstudie/Machbarkeitsstudie in Höhe von 5.000 € durch einzelne Gründungsmitglieder: mit einem Gesamtbetrag von 5.000 € geben verschiedene Gründungsmitglied ein Darlehen an die Energiegenossenschaft (im folgenden E-S-M abgekürzt). Dies erfolgt in der Form eines Nachrangdarlehens (siehe Formular).
Information über Risiken des Nachrangdarlehens und die Prospektpflicht