Liebe Mitglieder der E-S-M eG!
Liebe interessierte Siedlerinnen und Siedler!

 

Es geht mit großen Schritten voran!

Zunächst ein Rückblick auf unseren Informationsabend mit den Experten, Bastian Hoffmann (INeG) und Christoph Gottwald (GenoVerband): Unser Projekt lebt und wächst.

Mehr als drei Viertel der Anwesenden hat sich im Anschluss bei der Genossenschaft angemeldet. Einige haben noch Beratungsbedarf, jedoch keiner  der Anwesenden hat sich nach der Informationsveranstaltung gegen das Projekt E-S-M ausgesprochen.  

Die Vorträge von Herrn Hoffmann und Herrn Gottwald haben sehr überzeugend dargestellt, dass die genossenschaftliche Energieerzeugung in unserer Siedlung möglich und für alle Teilnehmer eine sehr kostengünstige Perspektive darstellt.

In der Diskussion und im Nachgang zu dem Informationsabend haben sich jedoch noch Fragen ergeben, die wir gebündelt haben und hiermit beantworten möchten.

 

A) Wenn die Hausbewohner nicht die Besitzer sind, wer wird in dem Fall Mitglied und wer unterschreibt die Absichtserklärung?


Empfehlung für die Mitgliedschaft, den Anschluss an das Nahwärme- und Stromnetz und die Absichtserklärung für den späteren Energieliefervertrag
der E-S-M (Satzung § II).  

1)      Hausbesitzer / Bewohner mit Nießbrauchs Recht (Abh. von der individuellen Nießbrauchs Vereinbarung)

·         Mitgliedschaft E-S-M & Vorvertrag  – für einen Anschluss und Nutzungszusage

·         Später: Energieliefervertrag – Nutzer

2)      Hausbewohner / Mieter

·         Mitgliedschaft E-S-M & Absichtserklärung für einen Anschluss und Nutzungszusage

·         Einverständniserklärung des Eigentümers

·         Später: Energieliefervertrag – Nutzer

 

B) Was wird konkret im Haus von der E-S-M übernommen und welche Kosten müssen selber getragen werden?

Übergabepunkt im Keller – bis zum Anschluss an das Versorgungssystem (i.d.R. erreichbar vom Keller aus.) Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Ausgestaltung der Häuser im Inneren können wir hier leider keine allgemeingültige Variante beschreiben. Wir gehen jedoch davon aus, dass in der überwiegenden Zahl der Häuser leicht ein Zugang zum Heizungssystem vom Keller aus verwirklicht werden kann.

C) Kann ein Haus nur mit einem Stromanschluss versorgt werden, etwa wenn eine Wärmepumpe vorhanden ist?

Gesamtpaket: Wärme- und Stromanschluss 
Das Gesamtkonzept beinhaltet ein paralleles Wärme- und Stromnetz. Eine Wärme- und Stromproduktion und Lieferung sind die Grundlage der Gesamtfinanzierung und der Umsetzung. Insbesondere die Wärmelieferung basiert auf staatlichen Förderungen und bildet die Grundlage. Die geplante niedrige Preiskalkulation für den Strombezug beruht auf einer Mischkalkulation.

 

D) Wie hoch sind die Kosten konkret?

Individueller Kostenvergleich

Wir haben den Vorschlag unseres Gründungs- und Rechtsberaters, Herrn Gottwald vom Genossenschaftsverband aufgenommen und eine Aufstellung der allgemeinen Kosten zur individuellen Gegenüberstellung erstellt. Die einzelnen  Kosten sind nicht direkt miteinander vergleichbar, da wir von unterschiedlichen Konzepten sprechen. Wesentlich ist, dass mit der Wärmelieferung der E-S-M viele Kosten durch das Strom- und Wärmenetz wegfallen und deutlich niedriger kalkuliert werden kann, da wir keine Gewinne erzielen müssen, um zum Beispiel Aktionäre zufrieden zu stellen. Die wegfallenden Zukunftskosten, wie eine Ersatztherme, oder andere Wärmeerzeugung kommen hinzu.

Zu berücksichtigende Kosten:

(Aktuelle) Kosten individuelles Heizsystem

Kosten E-S-M

Heizungswartung (jährlich)

Entfällt

Schornsteinfeger (jährlich)

Entfällt

Reparaturen (individuell)

Entfällt

Kauf der Gastherme oder einer Ersatztherme

Entfällt

Netzkosten (abh. vom Vertragspartner)

Alle Prognosen: steigend

Legt die E-S-M fest (genossenschaftliche Selbstbestimmung)
Gewinne bleiben bei der E-S-M

Verbrauchskosten
Preise legt der Vertragspartner (Energieunternehmen) fest und sind zudem abhängig vom Verbrauch


Preise legt die E-S-M fest (genossenschaftliche Selbstbestimmung) 
dynamische Preisgestaltung geplant und sind zudem abhängig vom Verbrauch

Gewinnverwendung
für Aktionäre etc.

 
Für die E-S-M bzw. ihre Mitglieder

Steuern
Abh. Vom Verbrauch


Abh. Vom Verbrauch

CO2 Besteuerung
– ab 2027 steigend

Entfällt
bei CO2 – Neutralität

 

 

E) Kann die Balkonsolaranlage / Solaranlage weitergenutzt und an das System der E-S-M angeschlossen werden?

Selbstverständlich kannst du deine Photovoltaikanlage weiter nutzen und zukünftig den Überschussstrom in das E-S-M-Netz einspeisen. Für eine Vergütung wurde jedoch noch keine Kalkulation erstellt. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geschehen. Da wir genossenschaftlich organisiert sind, wird die Kalkulation im Sinne der Mitglieder sein. 

F) In welchem Rahmen können die gesetzliche Grundlagen und Förderungen in Anspruch genommen werden?

Die E-S-M ist mit den entsprechenden Experten bestrebt, die aktuellen Entwicklungen der Gesetzes- und Förderlage sowie die technischen Neuerungen und Möglichkeiten aktuell mit einzubeziehen. Hierbei wird stets geprüft, ob eine Optimierung für unser Konzept sinnvoll ist. Wenn die E-S-M in Kürze die Förderanträge für alle Mitglieder beantragt, können Gelder für baulichen Maßnahmen eingeholt werden. Spätere Beitritte/Anschlüsse werden wahrscheinlich keine staatliche Förderung im aktuell möglichen Umfang erhalten. Neumitglieder profitieren dann nur noch von den günstigen Energiekosten und den laufenden Vorteilen, müssen aber mit deutlich höheren Kosten für den Anschluss rechnen. Von Anfang an dabei sein lohnt sich.

G) Weshalb wird von einer Vertragsdauer von 20 Jahren gesprochen? Habe ich die Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen?

Vertragsdauer
Die Dauer von 20 Jahren für den Energieliefervertrag ist eine Sicherheit für die Genossenschaft und Banken, sie dient den Finanzierungen als Grundlage. Die Dauer orientiert  sich an den rechtlichen Möglichkeiten in diesem Bereich. Wie in jedem Vertrag, erlischt dieser vorzeitig bei Tod, oder Wegzug. Ein Nachnutzer kann daher selbst entscheiden, woher er/sie Strom/Wärme bezieht. Ist das Haus an die E-S-M angeschlossen gibt es hierbei selbstverständlich das Vorrecht einen Liefervertrag mit der E-S-M zu schließen. Die E-S-M behält sich das Recht vor, bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages, eine Abstandszahlung basierend auf der Restlaufzeit des Vertrages einzufordern.

 

H) Welchen Einfluss hat die gesetzlich beschlossene CO2 Besteuerung für uns als Siedler?

Die CO2 Besteuerung auf fossile Brennstoffe, wie  Gas, Öl, Kohle hat zukünftig immense Auswirkungen auf unsere Siedlung

Laut Schätzung der DPA (Deutsche Presse Agentur) kommt ab 2027 eine starke Kostensteigerung aufgrund der CO2 – Bepreisung zu. Die Studie des Münchner Forschungsinstituts für Wärmeschutz hat dies im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle ermittelt.

Die Kosten sind abhängig von der Gebäudeeffizienzklasse, die bei uns aufgrund des Denkmalschutzes sehr schlecht ausfällt. Die Preise für die konventionelle Heizung mit Gas, Öl, Kohle (Primärenergie) ist hiervon besonders betroffen. Die Verbraucherzentrale ermöglicht eine individuelle Berechnung.
Beispiel: Für Mausegattstr. 21 werden zusätzlichen Kosten für die Heizung (Gas) bis zu 803 € pro Jahr (ab 2027/28) und bis zu 1.004 € pro Jahr ab 2030 entstehen.

Artikel vom Handelsblatt: https://e-s-m.org/handelsblatt-wohnen-bald-teuer

Klimapaket: Hier berechnen Sie den CO₂-Preis Ihrer Heizkosten | Verbraucherzentrale.de
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/klimapaket-hier-berechnen-sie-den-co2preis-ihrer-heizkosten-43806

Bei der E-S-M entstehen fast keine Mehrkosten, da wir wesentlich weniger Primärenergie verwenden und anstreben CO2-frei Erneuerbare Energien zum Heizen zu verwenden.

 

I) Welchen Einfluss hat die E-S-M auf die Wertsteigerung unserer Häuser?

Aufgrund der Tatsache, dass wir unsere Siedlungshäuser nur sehr eingeschränkt energetisch sanieren dürfen, werden sie mit einer hohen Energieeffizienzklasse von Durchschnittlich F bewertet. Dies wertet im Falle eines Hauskaufs unsere Häuser ab. Durch eine CO2-neutrale Wärme- und Stromversorgung kann dies kompensiert werden. Dies ist mit der E-S-M möglich.  

J) Ist das Projekt der E-S-M mit der staatlichen Förderung auch bei einem Politikwechsel und unsicherem Bundeshaushalt sicher?   

Die ersten Förderprojekte für die Wärmewende wurden bereits in der CDU regierten Zeit unter Angela Merkel ermöglicht. Die Bundesregierungen müssen (wegen der Vorgaben durch die EU) und will die Wärmewende umsetzen, unabhängig vom Parteiensystem. Um aber sicher zu gehen, wollen wir möglichst bald starten!

 

Lasst uns das Projekt verwirklichen!

Insgesamt haben wir bereits über 50 Mitglieder und ca. weitere 20 angekündigte Unterschriften.

Noch können wir Anmeldungen annehmen. Sprecht bitte auch eure Nachbarn an.

 

Es gibt immer wieder meist individuelle Fragen von Interessenten. Da wir das Projekt ehrenamtlich betreuen und vorantreiben, können wir häufig nicht sofort antworten.

Sollte Deine Frage mit diesem Brief noch nicht beantwortet worden sein, stehen wir gerne für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Wir kommen gerne ins Gespräch – auch noch jetzt – im Einzelgespräch oder sehr gerne auch für eine kleinere Gruppe von Nachbarn gebündelt.

 

Die positiven und aufmunternden Stimmen von Experten außerhalb der Siedlung ermuntern mich persönlich das Projekt weiter zu verfolgen.

Auf Veranstaltungen im Ruhrgebiet habe ich von weiteren Nahwärmequartieren im Ruhrgebiet erfahren, das Industrieunternehmen KIS in Dortmund hat ein ähnliches Konzept erfolgreich umgesetzt. Jede Frage und Zuspruch helfen uns weiter, bringen Klarheit für neue Aspekte und unser Projekt kann daran wachsen.

 In Kürze erhalten alle Mitglieder ein separates Schreiben.

 

Herbstliche Grüße

  

Sonja Petersen            für das Team der E-S-M
Vorstand der E-S-M

 

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E-S-M Energiegenossenschaft Siedlung Mausegatt / Kreftenscheer (in Gründung befindlich)
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